Welche Arten von Lebensmitteln kann ich in Ihren Beuteln verwenden?

Vereinigte Staaten: Individuelle Standbodenbeutel sind in den USA zugelassen für FDA-Lebensmitteltyp-Nummern I, IV-B, VI-B, VII-B und VIII. Dazu gehören:

  1. Nicht säurehaltige Produkte auf Wasserbasis (pH-Wert über 5,0), die Salz, Zucker oder beides enthalten können.
  2. Milchprodukte und deren Variationen, wie z. B. Öl-in-Wasser-Emulsionen – dazu gehören sowohl fettreiche als auch fettarme Varianten.
  3. Alkoholfreie Getränke.
  4. Feuchte Backwaren (ausgenommen solche der Typen VIII oder IX), deren Oberfläche kein freies Fett oder Öl enthält.
  5. Trockene feste Nahrungsmittel mit fett- oder ölfreier Oberfläche.

Europäische Union: In der EU erfüllen Standbodenbeutel wichtige Normen, darunter die EU-Verordnung Nr. 10/2011 und die EU-Verordnung Nr. 1935/2004. Die Liste der in der EU für Standbodenbeutel zugelassenen Lebensmittel umfasst:

Backwaren und Getreide

  • Getreide und Getreideprodukte
  • Backwaren, Kekse und Gebäck
  • Schokolade, Zucker und trockene Süßwaren (ausgenommen feuchte Pasten und Sirupe)

Obst, Gemüse und Nüsse

  • Getrocknetes oder pulverisiertes Obst und Gemüse
  • In Öl eingelegtes Obst
  • Verarbeitetes oder dehydriertes Gemüse (ganz, in Stücken oder pulverisiert)
  • Nüsse (z. B. Erdnüsse, Mandeln, Walnüsse)

Milchprodukte und Eier

  • Milchpulver und Formel
  • Vollkäse, Naturkäse und Schmelzkäse
  • Eier (ganz, mit Eigelb oder Eiweiß – Pulver, getrocknet oder gefroren)

Fett und Öle

  • Fette und Öle verschiedener Art

Abgepackte Lebensmittel und Fertiggerichte

  • Trockene Suppen, Brühen oder Soßenmischungen
  • Fertiggerichte und homogenisierte Lebensmittelpulver
  • Sandwiches, Toast und Pizza ohne fetthaltige Oberflächenzutaten
  • Getrocknete und gefrorene Lebensmittel

Getränke und Aromastoffe

  • Kakao und Kaffee (geröstet, entkoffeiniert, löslich oder Ersatzstoffe)
  • Aromastoffe und Kräuterpflanzen (z. B. Kamille, Minze, Tee)
  • Trockene Gewürze und natürliche Aromastoffe (z. B. Zimt, Pfeffer, Vanille, Salz)
  • Gewürz- und Aromapasten in Öl (z. B. Pesto, Currypaste)